Heilpraktiker für Psychotherapie in München
Verschiedene Berufsgruppen dürfen in Deutschland psychotherapeutisch, also mit psychisch erkrankten Menschen, heilend arbeiten. Welche das sind und wo die wesentlichen Unterschiede dieser Berufsgruppen liegen, dieser Frage gehe ich auf dieser Seite nach. Warum lesen Sie dies von mir? Ich bin Heilpraktiker für Psychotherapie mit eigener Praxis in München und habe mich auf tiefenpsychologische Psychotherapie spezialisiert.
Wer, wie was: psychiater, PSYCHOLOGE, PSYCHOTHERAPEUT, HEILPRAKTIKER FÜR PSYCHOTHERAPIE
Wer in Deutschland psychotherapeutisch mit Menschen arbeiten darf, ist relativ klar geregelt: Psychiater, Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie (immer m/w/d).
PSychiater: Facharzt für psychische Erkrankungen
Ein Psychiater ist immer ein Arzt, d.h. er hat ein Medizinstudium und anschließend eine 6-jährige Fachausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert (so wie andere Ärzte eine Fachausbildung in Orthopädie, Kardiologie etc. machen). Ein Psychiater beschäftigt sich vor allem mit der medizinisch-körperlichen Diagnostik, Therapie und Erforschung psychischer Erkrankungen. Ein Psychiater ist berechtigt, Medikamente (Psychopharmakotherapie) zur Behandlung einzusetzen und zu verschreiben (bspw. Antipsychotika oder Antidepressiva). Psychiater bieten eher selten selbst auch Psychotherapie an.
Psychologe: Absolvent eines Psychologiestudiums
Ein Psychologe hat ein Studium der Psychologie absolviert, darf aber zunächst nicht psychotherapeutisch arbeiten. Erst wenn er eine mehrjährige Therapeutenausbildung inkl. Selbsterfahrung absolviert, darf er psychotherapeutisch arbeiten und sich (psychologischer) Psychotherapeut nennen. In der Therapeutenausbildung, die im Psychotherapeutengesetz geregelt ist, gibt es die Möglichkeiten, sich auf ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren zu spezialisieren. Derzeit sind dies Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
Psychotherapeut: Psychologe oder PSychiater mit Therapeuten-ausbildung
Nur Psychiater und psychologische Psychotherapeuten dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ führen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Heilpraktiker für Psychotherapie (genau: Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) ist ein sog. Heilhilfsberuf, der zur psychotherapeutischen Arbeit bei bestimmten psychischen Störungsbildern berechtigt. Das Behandlungsspektrum reicht dabei typischerweise von einer leichten oder chronischen Depression (Dysthymia) über Angsststörungen/ Phobien bis zu Anpassungsstörungen (nach lebensverändernden Ereignissen wie dem Verlust eines geliebten Menschen oder Beziehungskrisen). Mit derzeit rund 16.000 niedergelassenen Heilpraktikern für Psychotherapie (Quelle: VfP) stellen diese eine wichtige Säule in der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung dar.
Heilpraktiker für Psychotherapie: eine wichtige ergänzung in der psychotherapeutischen versorgung
Zwar dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie u.a. weder Medikamente/Psychopharmaka verschreiben oder ausgeben (das darf nur ein Arzt, also ein Psychiater), noch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Demgegenüber sind Heilpraktiker für Psychotherapie in der Wahl des Therapieverfahrens, das sie anbieten, freier und nicht auf Verfahren, die durch die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden, beschränkt. Auch entfällt die Genehmigung einer Therapie durch eine gesetzliche Krankenkasse. Daher kann häufig rasch mit einer Therapie begonnen werden (geringe Wartezeiten). Außerdem ist die Dauer einer Therapie nicht durch ein Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. (NB: Je nach Vertrag, übernehmen private Krankenkassen hingegen teilweise auch die Kosten für Heilpraktiker).
Ausbildung: Grundlagen in klinischer Diagnostik und einem anerkannten Therapieverfahren
Unabhängig vom angebotenen Therapieverfahren müssen Heilpraktiker für Psychotherapie Im Rahmen der Ausbildung nachweisen, dass sie die Grundlagen der klinischen Diagnostik nach dem in Deutschland aktuell gültigen Diagnosemanual der WHO (aktuell die sog. ICD-10, Kapitel F: Psychische Störungen) sicher beherrschen. Nur dann sind sie in der Lage, Patienten sicher zu diagnostizieren, wirksam zu behandeln und ggf. an einen Psychiater oder anderen Fachkollegen zu verweisen. Diese Überprüfung erfolgt schriftlich und mündlich durch das entsprechende Gesundheitsamt.
Insbesondere in der mündlichen Überprüfung sind auch Kenntnisse in anerkannten Therapieverfahren wichtig. Der Nachweis einer Ausbildung in einem Therapieverfahren ist ebenfalls zu erbringen.
Mit bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wird die „Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ durch das jeweilige Gesundheitsamt erteilt.
Fehlende ausbildungsordnung erfordert hohe eigenverantwortung
Zwar ist die o.g. schriftliche Überprüfung durch die Gesundheitsämter bundesweit einheitlich. Eine weitergehende Ausbildungsordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie gibt as allerdings bisher nicht. Daher können sich die Standards in Bezug auf die Ausbildung in einem Therapieverfahren stark unterscheiden.
Ein verantwortungsbewusster Heilpraktiker für Psychotherapie sollte folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- mehrjährige Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren (bspw. Tiefenpsychologisch orientierte Gesprächspsychotherapie, Kunsttherapie, Gestalttherapie, systemische Therapie,…)
- Selbsterfahrung (Eigentherapie) im Rahmen der Ausbildung
- Lehrtherapie im Rahmen der Ausbildung
- Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung
- Kontinuierliche Supervision
- Durchführung einer fundierten Anamnese zu Beginn einer Therapie
Fazit: Was macht nun ein heilpraktiker für PSychotherapie?
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf neben den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten heilend/therapeutisch mit Patienten arbeiten. Typische psychische Störungsbilder bzw. Behandlungsfelder sind:
- (leichte/mittlere/chronische) Depressionen
- Stress/Burn out
- Angststörungen (bspw. Examensangst)
- Anpassungsstörungen (bspw. Verlust eines geliebten Menschen durch Tod oder Trennung)
- Lebens- und Beziehungskrisen (Private oder berufliche Neuorientierung oder belastende Sinn- und Ziellosigkeit)
Heilpraktiker für Psychotherapie müssen eine (fundierte!) Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren nachweisen können. Bestimmte Störungsbilder gehören dennoch immer in die Hände von entsprechend ausgebildeten Fachkollegen und dürfen nicht von einem Heilpraktiker behandelt werden, beispielhaft seien genannt:
- Alle Störungsbilder bei denen die Verabreichung von Medikamenten indiziert ist wie bspw. eine paranoide Schizophrenie oder eine schwere Depression. Dies erfordert die Einbindung eines Psychiaters.
- Spezielle Störungsbilder, die ein besonderes Therapieverfahren indizieren wie bspw. die Dialektisch-Behaviorale-Therapie (DBT) von Marsha Lineham bei einer Borderline Persönlichkeitsstörung.
- Entzug, Entwöhnung und Therapie bei Abhängigkeiten (psychotrope Substanzen wie bspw. Alkohol, Heroin).
Um dies zu erkennen, ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie in den Grundlagen der klinischen Diagnostik gemäß ICD-10 ausgebildet. Nach Rücksprache mit bspw. einem Psychiater ist es aber durchaus möglich, dass ein Heilpraktiker hier supportiv – im Rahmen seines Therapieverfahrens – und in enger Abstimmung mit dem behandelnden Psychiater mit einem Patienten arbeitet.
Da Heilpraktiker für Psychotherapie nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, entfallen i.d.R längere Wartezeiten und aufwändige Genehmigungsverfahren. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die Kosten für einen Heilpraktiker vom Patienten selbst zu tragen sind (Mögliche Ausnahme je nach Vertrag sind jedoch die privaten Krankenkassen).
Auch sind Heilpraktiker in der Wahl des Therapieverfahrens (bei entsprechender Ausbildung) freier. Ich selbst greife auf ein Instrumentarium aus vorwiegend tiefenspsychologisch orientierten Verfahren (Gesprächspsychotherapie), ergänzt um Methoden aus der Verhaltenstherapie (insbesondere ACT: Acceptance Commitment Therapie) und Achtsamkeit (Meditation, Taiji, QiGong) zurück.
Sollten Sie weitere Fragen zu Therapie, Symptomatik und meiner Arbeit als Heilpraktiker für Psychotherapie in München haben, stehe ich Ihnen gerne für ein unverbindliches telefonisches Gespräch zur Verfügung 0151 51761665.
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